Flurbereinigungsmaßnahmen in Kreuzwertheim grundsätzlich möglich

10.03.2014

Das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg bestätigte auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab, dass die Flurbereinigungsmaßnahmen trotz der komplizierten Besitzverhältnisse in der Gemarkung möglich seien.
In Kreuzwertheim ist eine Flur- und Waldneuordnung dringend notwendig, deshalb hatte sich Bürgermeisterkandidat Klaus Thoma an Schwab als zuständigen Stimmkreisabgeordneten gewandt. Auf Grund der Personalausstattung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) kann die Behörde die notwendigen Maßnahmen jedoch nicht selbst durchführen. „Der leitende Baudirektor Ottmar Porzelt hat mir bestätigt, dass die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur konkreten Durchführung der Maßnahmen ist heute durchaus üblich ist“, so Schwab. Dies sein natürlich auch in Kreuzwertheim möglich. Nun sei allerdings zunächst die Gemeinde Kreuzwertheim am Zug: „Wenn die Gemeinde Nachweise zur Bereitschaft der Grundstückseigentümer an einer Neuordnung der Flur vorlegt, könnte die Suche nach einem externen Dienstleister beginnen und im Jahr 2016 erste Maßnahmen durchgeführt werden“, erläutert Thorsten Schwab.
Parallel zur Anfrage Schwabs hatte sich Bürgermeister Horst Fuhrmann auch an die Bayerische Staatskanzlei gewandt. Staatsministerin Christine Hadertauer rät der Gemeinde zu einer engen Kooperation mit dem ALE Unterfranken. Grundvoraussetzung für die Neuordnung der Flur sei jedoch ein dokumentiertes Interesse der Eigentümermehrheit an den geplanten Flurbereinigungsmaßnahmen.