200.000 Euro Bedarfszuweisungen für Main-Spessart

28.10.2015

Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Main-Spessart eine Bedarfszuweisung in Höhe von 200.000 Euro bewilligt. Dies hat der CSU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab heute von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren.

Bayernweit unterstützt der Freistaat in diesem Jahr Landkreise, Städte und Gemeinden mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro, das sind 20 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit drei Jahren auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt, die von den Kommunen über das Landratsamt und die Bezirksregierungen beantragt werden müssen.
„Die Verteilung der Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen macht leider sehr deutlich, dass wir hier im Landkreis Main-Spessart unsere Hausaufgaben nicht erledigt haben. Im Landkreis Rhön-Grabfeld beispielsweise erhalten 14 Kommunen insgesamt 7,25 Millionen Euro, der Landkreis selbst erhält zusätzlich 1 Millionen Euro, so dass insgesamt 8,25 Millionen Euro in den Landkreis Rhön-Grabfeld fließen. Hier zeigt sich überdeutlich: Wer keine Anträge stellt, kann auch keine Fördermittel generieren“, verdeutlicht Thorsten Schwab. Auch der Landkreis Bad Kissingen bekommt 3,85 Millionen Euro für sechs Kommunen, der Landkreis erhält 500.000 Euro.
Stabilisierungshilfen werden Gemeinden zugesprochen, die als strukturschwach gelten und vom demographischen Wandel besonders betroffen sind. Diese staatlichen Hilfen zur Selbsthilfe sollen die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen verbessern. Ein individuell begrenzter Anteil der Stabilisierungshilfen kann für Maßnahmen zur notwendigen Verbesserung und zum Erhalt der kommunalen Grundausstattung, etwa im Schul- und Kindergartenbereich, für Straßen und Brücken, sowie die Feuerwehren verwendet werden. „Gerade in diesen Bereichen werde ich immer wieder auf die angeblich fehlende Unterstützung des Freistaats angesprochen. Hier müssen die Kommunen und das Landratsamt Main-Spessart die Fördermöglichkeiten den Freistaats wesentlich besser nutzen, anstatt über fehlende Unterstützung zu klagen“, betont Schwab.
Um Stabilisierungshilfen zu erhalten, müssen die Kommunen drei Voraussetzungen erfüllen. Die betreffende Kommune muss eine finanzielle Härte vorweisen, etwa einen Gewerbesteuerausfall. Zudem muss eine strukturelle Härte vorliegen, etwa ein überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang oder eine unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft. Schließlich muss die Kommune ihren Willen zur nachhaltigen finanziellen Konsolidierung belegen. Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat http://www.stmflh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/allgemeines/bedarfszuweisungen/ .
„Falls es von einzelnen Kommunen gewünscht wird, bin ich gerne bereit Gespräche zu diesem Thema zu führen und die Möglichkeiten für die jeweilige Kommune mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den Ministerien auszuloten“, erklärt Schwab abschließend.