Freistellung für Jugendleiter wird ausgeweitet

17.03.2017

Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Der Landtag hat gestern auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen, um die Arbeit der Jugendleiter besser zu unterstützen. Darauf weist der CSU-Abgeordnete Thorsten Schwab alle ehrenamtlich Tätigen im Landkreis Main-Spessart hin.

 „Die Jugendarbeit zu unterstützen ist der beste Weg, um den Zusammenhalt im ländlichen Raum zu stärken und damit unsere Heimat voranzubringen.“ Mit diesen Worten begrüßt Schwab die Entscheidung im Bayerischen Landtag. Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme.
„Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Der der Freistellungsanspruch wird nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben. Sie profitieren mittel- und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften“, bekräftigte Schwab.
Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz jedoch nicht erhöht.
Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.
„Um den Sorgen der der Arbeitgeber und der heimischen Wirtschaft Rechnung zu tragen, haben wir eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen“, betont Schwab. „Was ehrenamtliche Jugendarbeit für unsere Region leistet, könnte vom Staat allenfalls mit enormen Mitteln geleistet werden. Aber selbst mit viel Geld könnte der Staat nicht die gleiche Qualität bieten. Aus diesem Grund bin ich sehr froh über die Entscheidung des Landtags zu Gunsten unserer ehrenamtlich Tätigen“, so Thorsten Schwab.