Schwab: „Eine Verschärfung der Verordnung für JGS-Anlagen ist nicht nötig“

01.10.2014

„Die Lagerung und Abfüllung  von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist (JGS-Anlagen) ist gesetzlich geregelt und unterliegt strengen Anforderungen. Diese werden in der Düngeverordnung und der Anlagenverordnung für landwirtschaftliche JGS-Anlagen geregelt und soll nun aufgrund der Europäischen Union bzw. des Bundesrates verschärft werden. Nach dem aktuellen Stand des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 62 WHG) müssen die Anlagen so angelegt sein, dass die Gewässer bestmöglich vor Verunreinigungen geschützt werden, dies jetzt schon geltendes Recht, eine weitere Verschärfung ist damit nicht zielführend, sondern gefährdet die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe“, betont der CSU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bestätigte bei einem Gespräch im Bayerischen Landtag, dass die Vorlage der Anlagenverordnung von Seiten des Landwirtschaftsministeriums keine Verschärfung vorsah, die Verordnung sei jedoch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat hatte die Vorlage abgelehnt und erhebliche Verschärfungen beschlossen. Nach der derzeitigen Planung müssten landwirtschaftliche Betriebe in Zukunft eine 9-monatige Lagerkapazität für Gülle nachweisen. Viele bestehende Betriebe wären demnach zur Errichtung neuer Lagerbehälter gezwungen, was mit erheblichen Kosten für die Betriebe verbunden wäre. „Aus fachlicher Sicht ist eine solch große Lagerkapazität jedoch nicht zu begründen“, so Schwab. Die Gesetzesvorlage würde die Landwirte zusätzlich zum Einbau einer Leckageerkennung in bestehende Anlagen verpflichten, was wiederum mit hohen Kosten für die Betriebe verbunden wäre.
Thorsten Schwab wandte sich als unterfränkischer Vertreter im Landwirtschaftsausschuss am Rande der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz auch an Ministerpräsident Horst Seehofer und teilte ihm seine Bedenken hinsichtlich der Pläne des Bundes mit. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Seehofer ist sich hier mit Ministerpräsident Horst Seehofer einig, dass die CSU der derzeitigen Gesetzesvorlage nicht zustimmen kann, hier müsse es Nachbesserungen geben.
„Die Umsetzung der geplanten Auflagen wäre gerade bei Bestandsanlagen mit immensen Kosten für die Landwirte verbunden, die viele Betriebe an den Rand des Ruins führen würden“, erklärt Schwab. Gerade die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Bayern wäre hierbei besonders betroffen.  „Wenn Landwirte auf Grund der finanziellen Belastung ihren Betrieb aufgeben müssten, wäre ein massiver Strukturwandel in der Landwirtschaft die Folge. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Lagerung und Abfüllung von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist stellen schon hohe Anforderungen an unsere Landwirte, so Schwab.
Der Verschärfung der der Düngeverordnung, die von der Europäischen Union gefordert wird, ist für die CSU ebenso nicht aktzeptabel. Hier will Landwirtschaftsminister Christian Schmidt mit  dem neuen EU-Landwirtschaftskommissar sprechen, ob Spielräume bei der Umsetzung bestehen, denn auch hier gelten schon weitreichende Vorschriften für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.